Was bedeutet eigentlich Selbstbestimmung?

Der Hund darf selbst entscheiden. Dieser Satz löst sehr unterschiedliche Reaktionen aus. Manche Menschen verstehen darunter, dass der Hund möglichst alles selbst bestimmen darf. Andere halten Selbstbestimmung in der Hundeerziehung für falsch, weil schließlich der Mensch die Verantwortung trägt. Beides greift zu kurz. Ein Hund kann eigene Entscheidungen treffen und trotzdem innerhalb verständlicher Regeln leben.

Selbstbestimmung bedeutet nicht Regellosigkeit

Ein Hund darf nicht entscheiden, ob er auf eine befahrene Straße läuft, einen Menschen anspringt oder einen anderen Hund bedrängt. Der Mensch trägt Verantwortung für seine Sicherheit und für die Umwelt. Deshalb darf und muss er Grenzen setzen. Innerhalb dieses Rahmens gibt es jedoch viele Situationen, in denen der Hund selbst wählen kann:

Möchte er Nähe oder Abstand? – Wo möchte er sich ablegen? – Will er einen Geruch länger untersuchen? – Möchte er einen Kontakt aufnehmen oder lieber ausweichen? – Braucht er nach einem Erlebnis zunächst Ruhe?
Solche Entscheidungen nehmen dem Menschen nicht die Führung. Sie geben dem Hund die Möglichkeit, seine Bedürfnisse angemessen auszudrücken.

Der Hund besitzt ein Recht auf seinen Körper

Körperliche Selbstbestimmung bedeutet, dass Berührungen nicht grundsätzlich über seinen Kopf hinweg geschehen sollten. Ein Hund ist kein Gegenstand, der jederzeit angefasst, umarmt, hochgehoben oder festgehalten werden muss, nur weil er zum Menschen gehört. Er darf zeigen, wenn ihm eine Berührung unangenehm ist. Er darf den Kopf abwenden, aufstehen oder Abstand herstellen. Kann sein Wunsch berücksichtigt werden, sollte man ihm diese Möglichkeit geben. Das gilt besonders bei freiwilliger Nähe. Legt sich ein Hund mit freiem Bauch auf den Rücken, ist das nicht automatisch eine Einladung, ihn dort anzufassen. Vielleicht liegt er einfach bequem und fühlt sich sicher.

Notwendige Maßnahmen bleiben notwendig

Selbstbestimmung bedeutet nicht, dass ein Hund jede Pflege oder Untersuchung ablehnen darf. Eine Wunde muss versorgt, eine schmerzhafte Verfilzung entfernt oder eine tierärztliche Untersuchung durchgeführt werden. In einer Gefahrensituation kann auch eine körperliche Sicherung notwendig sein.

Der Unterschied liegt im Umgang:
Wird das Signal des Hundes wahrgenommen? – Wird nach Schmerzen gesucht? – Kann die Maßnahme ruhiger oder schonender durchgeführt werden? – Ist eine Pause möglich? – Ist die Einschränkung tatsächlich notwendig und verhältnismäßig?
Der Mensch entscheidet weiterhin – aber nicht gedankenlos über den Hund hinweg.

Freiwilligkeit stärkt Zusammenarbeit

Ein Hund, der immer wieder erlebt, dass er sich freiwillig nähern und entfernen darf, muss seine Grenzen häufig weniger heftig verteidigen.

Er kann lernen – Ich werde wahrgenommen. Ich muss nicht sofort deutlich werden.
Das schafft eine gute Grundlage für Pflege, Untersuchung und gemeinsamen Alltag. Denn Zusammenarbeit entsteht leichter, wenn der Hund nicht bei jeder Annäherung befürchten muss, festgehalten oder bedrängt zu werden.

Selbstständigkeit ist keine Ablehnung

Entfernt sich ein Hund von seinem Menschen, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Bindung besteht. Ein sicherer Hund darf seine Umgebung erkunden, einen eigenen Ruheplatz wählen und zeitweise mit etwas Abstand liegen. Er weiß, dass die Verbindung trotzdem erhalten bleibt. Ständige Nähe kann ebenso aus Unsicherheit entstehen. Selbstständigkeit kann dagegen ein Zeichen dafür sein, dass der Hund sich sicher genug fühlt, nicht jede Bewegung seines Menschen kontrollieren zu müssen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ein unsicherer Junghund möchte zu einem Menschen kommen. Er nähert sich, bleibt stehen, geht wieder etwas zurück und beobachtet. Der Mensch lockt ihn nicht, beugt sich nicht über ihn und greift nicht nach seinem Fell. Er bleibt seitlich sitzen und lässt dem Hund Zeit. Nach einer Weile kommt der Hund freiwillig näher, lehnt sich kurz an und legt sich anschließend in der Nähe ab. Er hat selbst entschieden, wann er bereit war. Gerade deshalb konnte Nähe entstehen, ohne ihn zu überfordern.

Selbstbestimmung benötigt einen sicheren Rahmen

Zu viele Entscheidungen können einen unsicheren Hund ebenfalls belasten. Er sollte nicht allein klären müssen, ob eine Situation gefährlich ist, wie er mit aufdringlichen Hunden umgeht oder was in einem unübersichtlichen Umfeld zu tun ist. Der Mensch gibt Orientierung und übernimmt Entscheidungen, wenn der Hund damit überfordert wäre. Innerhalb dieses sicheren Rahmens darf der Hund selbst ausprobieren und lernen. Selbstbestimmung und Führung sind deshalb keine Gegensätze. Gute Führung macht angemessene Selbstbestimmung überhaupt erst möglich.

Auch ein Nein des Hundes ist eine Information

Ein Hund kann nicht mit Worten erklären, warum er gerade keinen Kontakt möchte.

Er spricht durch seine Körperhaltung:
Abwenden, – Ausweichen, – Erstarren, – den Kopf senken, – sich entfernen – oder im deutlicheren Fall knurren.

Sein Nein muss nicht in jeder Situation die endgültige Entscheidung sein. Es sollte aber immer eine Information für den Menschen darstellen. Wer dieses Signal wahrnimmt, kann angemessen handeln, bevor aus einer leisen Mitteilung eine heftige Abwehr wird.

Selbstbestimmung stärkt keine Dominanz

Ein Hund übernimmt nicht automatisch die Herrschaft, weil er einen Ruheplatz selbst wählen oder eine unnötige Berührung ablehnen darf. Klare Regeln bleiben bestehen. Der Mensch behält die Verantwortung. Er muss seine Position jedoch nicht dadurch beweisen, dass er jede Entscheidung des Hundes kontrolliert. Ein Hund mit angemessener Wahlfreiheit kann Selbstvertrauen entwickeln und lernen, gute Entscheidungen zu treffen.

Selbstbestimmung bedeutet deshalb nichtMein Hund darf tun, was er möchte.
Sie bedeutetMein Hund darf innerhalb eines sicheren und verständlichen Rahmens eigene Entscheidungen treffen, seine Bedürfnisse zeigen und über seinen Körper mitbestimmen, soweit es die jeweilige Situation erlaubt.